SAIG - Proppenkieker - Kaltenkirchen - Tangstedt von 1973 e.V. © by SAIG - Proppenkieker - Kaltenkirchen  - Tangstedt von 1973 .e.V. Design by Thorsten Schmidt Impressum Kleiner Leitfaden für künftige Angler   01 February 2002   - Kleiner Leitfaden für künftige Angler -   Einen "Angelschein", von dem der Volksmund gern spricht, gibt es gar nicht.   Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie   1. Fischerprüfung   2. Fischereischein   3. Fischereierlaubnisschein   Faustregel dabei ist:   · ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,   · ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,   · ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln   Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint,   jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen:   In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache.   Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz.   Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder   "Bundesangelschein"!          Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich   wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein   Fischerprüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die   Gewässer, in denen Sie angeln wollen.   In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht!   Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen   Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert   haben.   Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den   Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist   diese das Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes.   Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr und in der Regel auch eine   Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen Beträge sind je nach Bundesland   unterschiedlich.   Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis   ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein beantragen.   Zur Prüfung wiederum kommen sie nur über den erfolgreichem Abschluss eines   Vorbereitungslehrganges (Ausnahme: Niedersachsen).   Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich   oft statt. Das kann ein einziger landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise in   Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf statt, wie zum Beispiel in Hessen.   Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind demnach in   den Bundesländern unterschiedlich.   Wir können hier nicht auf alle Besonderheiten eingehen und bitten darum, bei den zuständigen   Vereinen oder Verbänden die näheren Informationen einzuholen.   Wenn Sie dann Ihr Fischerprüfungszeugnis und anschließend auch Ihren Fischereischein in   den Händen halten, dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Ei-   gentümer des Gewässers erwerben, in dem Sie Angeln möchten.   Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas.   Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Deshalb empfiehlt es sich im   allgemeinen, dem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren   Erlaubnisschein zum Angeln.   Außerdem verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit   angeln können. Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereins-mitgliedschaft!   Am einfachsten ist es, wenn Sie sich beim nächstgelegenen Angelverein erkundigen.   Quelle Verband Deutscher Sportfischer