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Kleiner Leitfaden für künftige Angler
01 February 2002
- Kleiner Leitfaden für künftige Angler -
Einen "Angelschein", von dem der Volksmund gern spricht, gibt es gar nicht.
Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie
1. Fischerprüfung
2. Fischereischein
3. Fischereierlaubnisschein
Faustregel dabei ist:
· ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
· ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
· ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint,
jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen:
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache.
Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz.
Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder
"Bundesangelschein"!
Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich
wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein
Fischerprüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die
Gewässer, in denen Sie angeln wollen.
In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht!
Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen
Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert
haben.
Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den
Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist
diese das Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes.
Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr und in der Regel auch eine
Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen Beträge sind je nach Bundesland
unterschiedlich.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis
ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein beantragen.
Zur Prüfung wiederum kommen sie nur über den erfolgreichem Abschluss eines
Vorbereitungslehrganges (Ausnahme: Niedersachsen).
Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich
oft statt. Das kann ein einziger landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise in
Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf statt, wie zum Beispiel in Hessen.
Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind demnach in
den Bundesländern unterschiedlich.
Wir können hier nicht auf alle Besonderheiten eingehen und bitten darum, bei den zuständigen
Vereinen oder Verbänden die näheren Informationen einzuholen.
Wenn Sie dann Ihr Fischerprüfungszeugnis und anschließend auch Ihren Fischereischein in
den Händen halten, dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Ei-
gentümer des Gewässers erwerben, in dem Sie Angeln möchten.
Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas.
Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Deshalb empfiehlt es sich im
allgemeinen, dem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren
Erlaubnisschein zum Angeln.
Außerdem verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit
angeln können. Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereins-mitgliedschaft!
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich beim nächstgelegenen Angelverein erkundigen.
Quelle Verband Deutscher Sportfischer